Für die Übernahme der Kursgebühren durch Ihre Berufsgenossenschaft benötigen Sie ein BG- Abrechnungsformular, das Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben zum Kurs mitbringen.
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Mitgliedsbetriebe der BGN benötigen ein spezielles Abrechnungsformular der BGN. Dieses muss bei der BGN angefordert werden.
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Mitgliedsbetriebe der BGW müssen vor der Anmeldung zum Ersthelferkurs eine Kostenzusage über das Online-Verfahren der BGW einholen. Nach Abschluss dieses Online-Verfahrens kann das fertig ausgefüllte Abrechnungsformular ausgedruckt werden.
Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB)
Kommunalverwaltungen, weiterführende Schulen und sonstige Mitgliedsbetriebe der KUVB müssen vor der Anmeldung zum Ersthelferkurs einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Hinweise zur Kostenübernahme der Kurse „Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“
In Kindertageseinrichtungen unter kommunaler Trägerschaft werden die Kosten für das gesamte Personal übernommen (mindestens zwei pro Gruppe). In Kindertageseinrichtungen in freier oder gemeinnütziger Trägerschaft übernimmt die Bayer. LUK die Kosten für die Aus- und Fortbildung zum Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für zwei pädagogische Fachkräfte / pädagogische Ergänzungskräfte pro Gruppe.
Bei Grundschulen können das Lehrerkollegium und alle Beschäftigten (Hausmeister, Schulsekretariat) alle zwei Jahre einen Kurs besuchen.
Für Tagespflegepersonen werden alle zwei Jahre die Kosten für den Kurs übernommen.
Es muss vor der Anmeldung zum Erste-Hilfe-Kurs ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Bayer. LUK gestellt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Es gelten stets die Bedingungen und Vorgaben der jeweiligen Unfallversicherungsträger.
Kontakt
Erste-Hilfe-Schule Schwaben e.K.
Inhaber: Christian Fieber
Eichenweg 9a
86424 Dinkelscherben
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Zahlungsarten
Barzahlung vor Ort
Kartenzahlung vor Ort
Zahlung per PayPal
Zahlung auf Rechnung*
* nur für Unternehmen und Vereine
Ermächtigungen | Zertifizierungen
Ermächtigte Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe
Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger
Staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für die Weiterbildung im Bereich des Güterkraft- und Personenverkehrs
Regierung der Oberpfalz
Zertifizierter Servicepartner und Medizinprodukteberater
Defib Deutschland GmbH